Share Deal vs. Asset Deal — der komplette Vergleich für den Mittelstand

Beim Share Deal überträgt der Verkäufer seine Gesellschaftsanteile — der Käufer übernimmt die gesamte Gesellschaft. Beim Asset Deal werden nur einzelne Wirtschaftsgüter übertragen — der Käufer wählt gezielt aus. Steuerlich bevorzugt der Verkäufer meist den Share Deal (Teileinkünfteverfahren), der Käufer den Asset Deal (steuerlicher Step-Up). In Distressed-Situationen dominiert der Asset Deal.

Schnellvergleich in einer Tabelle

MerkmalShare DealAsset Deal
ÜbertragungsgegenstandGesellschaftsanteileEinzelne Wirtschaftsgüter
Übertragung VerbindlichkeitenAutomatischSelektiv wählbar
Übertragung VerträgeAutomatischEinzelvertragliche Zustimmung nötig
Steuerlich für VerkäuferMeist attraktiv (§17 EStG / TE-Verfahren)Meist schlechter (voller Ertrag)
Steuerlich für KäuferKein Step-Up möglichStep-Up möglich (Abschreibungsvolumen)
Notarielle BeurkundungNotwendig bei GmbH-AnteilenNur bei Immobilien/GmbH-Anteilen als Teil
GrunderwerbsteuerBei über 89,9%: RETT-Blocker möglichJa, bei Immobilien-Übertragung
Haftungsübergang §613a BGBAutomatischBei Betriebsübergang automatisch
Typische AnwendungStandard-M&A gesunder UnternehmenDistressed, Sparten-Verkauf, Neubau
Dauer VertragsgestaltungKürzer (Standard-SPA)Länger (Asset-für-Asset)

Share Deal im Detail

Was wird übertragen?

Der Käufer erwirbt die Gesellschaftsanteile (z. B. GmbH-Anteile, AG-Aktien). Die Gesellschaft als solche bleibt bestehen — mit allen Aktiva, Passiva, Verträgen, Verbindlichkeiten, Rechtsverhältnissen. Der Käufer wird "Aktionär/Gesellschafter" der bestehenden Firma.

Vorteile

Nachteile

Asset Deal im Detail

Was wird übertragen?

Der Käufer erwirbt einzelne Wirtschaftsgüter: Maschinen, Fahrzeuge, Grundstücke, IP-Rechte, Kundenbeziehungen, ausgewählte Verträge. Was nicht mitgekauft wird, bleibt beim Verkäufer.

Vorteile

Nachteile

Wann Share Deal, wann Asset Deal?

Share Deal ist typischerweise die richtige Wahl bei:

Asset Deal ist typischerweise die richtige Wahl bei:

Steuerliche Optimierung: der Weg zum Kompromiss

In der Praxis ist die Struktur oft ein Kompromiss zwischen Verkäufer- und Käufer-Interessen. Beispiele für Ausgleichsmechanismen:

Wie ORBITON die Struktur wählt

ORBITON Holding GmbH analysiert für jede Transaktion strukturell:

  1. Steuerliche Ausgangslage Verkäufer
  2. Steuerliche Ausgangslage Käufer
  3. Rechtliche Risiken im Zielunternehmen
  4. Prozess-Priorität (Speed vs. Optimierung)
  5. Kaufpreis-Sensitivität beider Seiten

Ergebnis: eine Strukturempfehlung, die für beide Seiten optimal ist. In enger Abstimmung mit Steuerberater und M&A-Anwalt.

Kontakt

ORBITON Holding GmbH · Andreas Fischer, CEO
E-Mail: af@orbiton.de · Telefon: +49 151 46455384

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