Nachrangdarlehen, Rangrücktritt und Mezzanine-Kapital als Eigenkapitalersatz — ORBITON strukturiert Nachrangfinanzierungen für Wachstum, Akquisitionen und Nachfolge.
Nachrangkapital steht in der Kapitalstruktur zwischen dem vorrangigen Bankdarlehen (Senior Debt) und echtem Eigenkapital. Im Insolvenzfall wird es erst nach den erstrangigen Gläubigern bedient — dafür wird es von Banken wie Eigenkapital behandelt. Das schafft Finanzierungsspielraum ohne Verwässerung der Gesellschafteranteile.
Im deutschen Mittelstand sind Nachrangfinanzierungen das wichtigste Instrument wenn die Hausbank "Nein" sagt — nicht weil das Unternehmen schlecht ist, sondern weil der Kreditrahmen ausgeschöpft ist. ORBITON identifiziert die passenden Nachrangkapitalgeber und strukturiert Lösungen ab 500.000 EUR.
Das klassische Nachrangdarlehen: feste Laufzeit (3–7 Jahre), feste Verzinsung (8–15% p.a.), Rückzahlung endfällig oder laufend. Oft mit PIK-Option (Payment in Kind — Zinsen werden aufgeschoben). Einfachste Form — schnell dokumentierbar, steuerlich als Fremdkapital behandelt.
Der stille Gesellschafter beteiligt sich am Unternehmen ohne nach außen aufzutreten. Typische Vergütung: feste Zinsen plus erfolgsbezogene Komponente. Bilanziell wie Eigenkapital (bei atypischer stiller Beteiligung). ORBITON strukturiert stille Beteiligungen für Wachstumsfinanzierungen.
Hybridinstrument mit Eigen- und Fremdkapitalcharakter. Gewinnbeteiligung ohne Stimmrechte, steuerlich in Teilen abzugsfähig. Für größere Transaktionen ab 2 Mio. EUR.
Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt werden im Rating wie Eigenkapital behandelt. ORBITON formuliert Rangrücktrittsvereinbarungen bankkonform und koordiniert die rechtliche Prüfung.
Nachrangdarlehen mit Option zur Umwandlung in Gesellschaftsanteile. Attraktiv für Investoren, die zukünftig an der Wertsteigerung partizipieren wollen. ORBITON strukturiert Wandeldarlehen für Wachstumsrunden im Mittelstand.
Kapital das im Insolvenzfall erst nach Banken bedient wird — dafür gilt es als eigenkapitalähnlich. Typische Formen: Nachrangdarlehen, stille Beteiligung, Genussrechte.
Vertragliche Vereinbarung, bei der ein Gläubiger (oft Gesellschafter) hinter alle anderen Gläubiger zurücktritt. Verbessert die Bankfähigkeit und verhindert bilanzielle Überschuldung.
8–15% p.a. für Mezzanine-Fonds, je nach Risikoprofil. Gesellschafter-Nachrangdarlehen werden frei verhandelt. ORBITON vergleicht Anbieter und optimiert die Konditionen.
Mezzanine-Fonds starten typischerweise bei 1–2 Mio. EUR. Für kleinere Beträge (ab 250.000 EUR) kommen Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt oder spezialisierte Plattformen in Frage. ORBITON kennt den gesamten Anbietermarkt.
Andreas Fischer | af@orbiton.de | +49 151 46455384
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